Datenschutz

DSGVO Auftragsverarbeitungs-Vertrag

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister – verarbeiten lässt, einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) abschließen. Durch den Abschluss eines kostenfreien AV-Vertrags mit nubibase erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben der DSGVO und vermeiden Bußgelder. Bitte nutzen Sie das Ihrem Unternehmen mitgeteilte Passwort, um den AV-Vertrag anzuzeigen und abschließen zu können:

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